beA-Postfächer für Berufsausübungsgesellschaften empfangsbereit

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mitgeteilt, dass die beA-Postfächer für Berufsausübungsgesellschaften seit dem 01.09.2022 empfangsbereit sind und nunmehr zeitnah die Erstregistrierung durchgeführt werden sollte. Den entsprechenden Sondernewsletter mit weiteren Informationen finden Sie hier.