beA – Informationen zum Kartentausch
Die BRAK hat uns darüber informiert, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer am 03.04.2023 alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt hat. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt haben und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertretungen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiviert haben, können nun ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen.
Um die Entkopplung der Postfächer zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, wurden diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 darüber informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen werde. Mit der Rücksetzung hat Wesroc am 03.04.2023 nachmittags begonnen und die Rücksetzung in den frühen Abendstunden abschließen können. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass nunmehr eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit dieser E-Mail versandt worden.
Zu einer Anleitung für die nach o.g. Umständen erforderliche Neuregistrierung im Postfach mit der neuen beA-Karte gelangen Sie unter dem folgenden Link:
Erneute Erstregistrierung (Rechtsanwalt) nach Entkopplung (beasupport.de)
Soweit Sie die neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer unter folgendem Link: