beA geht wieder online!

Die BRAK-Präsidentenkonferenz hat am 27.6.18 mehrheitlich die Wiederinbetriebnahme des beA beschlossen. Die Vertreterin der RAK Düsseldorf stimmte dagegen.

Das beA wird am 3.9.18 wieder „scharf“ geschaltet. Damit besteht auch wieder die passive Nutzungspflicht. Zuvor kann ab dem 4.7.18 die Client Security neu heruntergeladen und die Erstregistrierung – soweit noch nicht geschehen- vorgenommen werden. Wenigstens konnte erreicht werden, dass sich die BRAK beim Gesetzgeber für eine 4-wöchige Testphase einsetzt, in der die passive Nutzungspflicht nicht gelten soll.

Mehr Informationen zum Beschluss der Präsidentenkonferenz erhalten Sie hier.



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