beA: Gebühren für beA-Karten/Supportwegweiser/Beschluss im Wortlaut

Am 27.06.2018 hat die BRAK-Präsidentenkonferenz die Wiederinbetriebnahme des beA beschlossen. Zwischenzeitlich hat die BRAK zusätzliche Informationen veröffentlicht, die wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung stellen möchten. Die BRAK hat den Beschluss der Präsidentenkonferenz im Wortlaut veröffentlicht. Interessierte Kolleginnen und Kollegen finden diesen hier

Außerdem hat die BRAK einen Supportwegweiser veröffentlicht, damit Sie ohne Umwege den richtigen Ansprechpartner in allen Fragen rund um das beA finden. Den Supportwegweiser finden Sie hier

Letztlich empfehlen wir, die Rechnungen der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer für die beA-Karten zu begleichen. Einzelheiten hierzu hat die BRAK in ihrem beA-Newsletter vom 28.06.2018 (Ausgabe 10/2018) mitgeteilt. Den Newsletter finden Sie hier. Die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bemüht sich, mit der Bundesrechtsanwaltskammer bzw. mit dem Softwareentwickler Atos eine Klärung herbeizuführen, inwieweit hier Erstattungsansprüche bestehen.