beA bei Vertreterbestellung

Zum 01.08.2021 wurden die Regelungen zur Vertreterbestellung modernisiert (vgl. Meldung vom 02.08.2021). Seitdem muss der Vertretene dem von ihm bestellten Vertreter einen Zugang zu seinem beA einräumen. Wie dies praktisch umzusetzen ist, hat die BRAK in ihrem beA-Newsletter vom 06.08.2021 dargestellt. Den Newsletter finden Sie hier.