Automatisiertes Mahnverfahren – Aktualisierung der Software

Am 01.10.2021 tritt das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt in Kraft. Dieses führt auch zu Änderungen im Rahmen des Online-Mahnantrags. Die entscheidende Änderung, die im automatisierten Mahnverfahren abgebildet werden muss, ist die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu verzichten. Die entsprechenden Angaben werden ab dem 01.10.2021 auch im Online-Mahnantrag abgefragt werden. Da ab diesem Zeitpunkt die Antragsdaten auch in einem neuen Format angeliefert werden müssen und Daten im bisherigen Datenformat zu fehlerhaften Ergebnissen führen können, muss die Software über eine neue Schnittstelle genutzt werden. Die Koordinierungsstelle für das automatisierte Mahnverfahren hat die Hersteller von Kanzleisoftware-Programmen bereits informiert. Wir empfehlen Ihnen aber dringend, dass Sie sich als Nutzerinnen und Nutzer von Kanzleisoftware mit den Herstellern Ihrer Produkte in Verbindung zu setzen, um die Aktualisierung der verwendeten Software rechtzeitig abzustimmen. Nutzerinnen und Nutzer von selbstprogrammierter Software können die Änderungen unter erfragen.



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