Austausch der Mitarbeitendenkarten und Softwarezertifikate im beA

Auch die beA-Karten für die Mitarbeitenden sowie die beA-Softwarezertifikate müssen auf die aktuelle Schlüssellänge umgestellt werden. Sämtliche neuen Mitarbeitendenkarten wurden zwischenzeitlich ausgeliefert. Die Softwarezertifikate wurden durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellt.

Die neuen Mitarbeitendenkarten müssen in das beA eingebunden und die neuen Softwarezertifikate im beA hinterlegt werden, um weiterhin ein problemloses und arbeitsteiliges Arbeiten zu gewährleisten.

Von den insgesamt 38.229 bei den Nutzerinnen und Nutzern vorliegenden Mitarbeitendenkarten wurden bislang lediglich 23.129 Karten im beA hinterlegt. Dies entspricht einem Anteil von rund 60 %.

Die Quote bei den Softwarezertifikaten ist mit 66 % etwas höher. Von den 63.000 von der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bereitgestellten Zertifikaten sind lediglich 43.000 Zertifikate im beA hinterlegt.

Da die Sperrungen der alten Softwarezertifikate bis zum 30.08.2024 abgeschlossen wurde und ab dem 19.09.2024 mit der Sperrung der alten Mitarbeitendenkarten begonnen werden soll, bittet die BRAK darum, die neuen Mitarbeitendenkarten sowie die bereitgestellten Softwarezertifikate im beA zu hinterlegen, um weiterhin ein reibungsloses Arbeiten zu gewährleisten.

Die Anleitung dazu findet sich auf der Seite des beA-Portals.