Aktuelles zum Coronavirus bzw. den Folgen für die Justiz und die Anwaltschaft

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie versprochen möchte ich Sie über das Gespräch unterrichten, das gestern beim Oberlandesgericht Düsseldorf stattgefunden hat.

Die Unterredung, die ich in Begleitung von Herrn Kollegen Christian Segbers geführt habe, verlief ausgesprochen angenehm, zumal auch beim Oberlandesgericht bereits Überlegungen anzutreffen waren, die den unsrigen entsprechen.

Das Oberlandesgericht wird sich – nach Abstimmung mit den weiteren OLG Präsidenten aus Nordrhein-Westfalen mit den nachstehenden Empfehlungen an die Richter und Rechtspfleger wenden:

Bereits die Fristsetzung für Schriftsätze soll derzeit großzügig gehandhabt werden, insbesondere dann, wenn ohnehin die ersten Termine für die zweite Jahreshälfte vorgesehen sind.

Insbesondere soll auf die Verwendung der üblichen Textbausteine – Fristen von zwei oder drei Wochen – in diesen Fällen verzichtet werden.

Ferner hat man Verständnis dafür, dass auch laufende Fristen großzügig verlängert werden sollten. Solchen Fristverlängerungsanträgen soll möglichst auch dann stattgegeben werden, wenn sie – wegen besonderer Umstände in der Kanzlei – nur mit einem Zweizeiler begründet werden.

Dies macht es möglich, dass Rechtsanwälte auch von zu Hause aus, solche Anträge versenden oder ihren Mitarbeitern in der Kanzlei diktieren können.

Es bestand auch Übereinstimmung darin, dass weitestgehend von Verhandlungen im schriftlichen Verfahren Gebrauch gemacht werden sollte.

Die bei manchen Kolleginnen und Kollegen anzutreffende Skepsis in früheren Zeiten solchen Möglichkeiten gegenüber, beruht – wie ich erfahren habe – zum Teil darauf, dass mit Gebührenverlusten gerechnet wird.

Dies ist definitiv nicht der Fall.

Es wird auf § 3104 Abs. 1 Ziffer 1 VV RVG verwiesen.

Letztendlich könnte also in allen Verfahren, bei denen keine Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen erforderlich ist, im schriftlichen Verfahren entschieden oder ein Vergleich geschlossen werden.

Nichts spricht auch dagegen, verfahrensfördernde Maßnahmen schon frühzeitig zu ergreifen, wie etwa die Einholung von Sachverständigengutachten oder in Honorarprozessen die Einholung eines Gutachtens der Rechtsanwaltskammer.

Selbst Scheidungsverfahren können schriftlich einem Ende zugeführt werden, wenn eine Anhörung der Beteiligten bereits stattgefunden hat.

Es ist in unser aller Interesse, dass nach einem hoffentlich baldigen Ende der derzeitigen Situation der Justizbetrieb ohne nennenswerte Verzögerungen oder Rückstaus wieder aufgenommen werden kann.

Wir alle können hierzu beitragen.

Ein besonderes Anliegen von Herrn Kollegen Segbers und mir fand ebenfalls erfreulicherweise offene Ohren:

Eine ganze Reihe von Kanzleien erzielt einen wesentlichen Teil der Umsätze durch Pflichtverteidigung und durch eine Tätigkeit im Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfeverfahren.

Üblicherweise werden in all diesen Verfahren Vorschussanträge restriktiv behandelt, was angesichts der derzeit zu beobachtenden zahlreichen Terminsverlegungen zu massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen kann.

Es ist diesen Kolleginnen und Kollegen, die hier ein Sonderopfer im Dienste der Allgemeinheit erbringen, indem sie zu deutlich niedrigeren Gebühren tätig werden, nicht zuzumuten, auch jetzt noch mit den Kostennoten bis zur Beendigung derartiger Verfahren zuzuwarten.

Wir gehen davon aus, dass Vorschussanforderungen zumindest in nächster Zukunft im Hinblick auf die aktuelle Lage großzügiger und schneller bearbeitet werden.

Aber auch bei den Wahlmandaten kann – soweit nicht ohnehin üblich – den Kolleginnen und Kollegen nur empfohlen werden, von der Möglichkeit des § 9 RVG weitestgehend jedenfalls dort Gebrauch zu machen, wo dies möglich erscheint und wo mit einer Akzeptanz auch der Mandantschaft gerechnet werden kann.

Wir alle sind aufgerufen, den Betrieb der Justiz aufrechtzuerhalten, was aber nur funktioniert, wenn auch entsprechende Einnahmen fließen.

Was die Aufrechterhaltung der Justiz angeht, so darf ich Ihre Aufmerksamkeit auch noch nochmals auf das Schreiben lenken, das dankenswerterweise der Kollege Otto aus Hamm für die drei Rechtsanwaltskammern gestern verfasst und an unseren Landesjustizminister gerichtet hat.

Damit schließe ich, verbunden mit den Wünschen, dass Sie gesund bleiben und ein geruhsames Wochenende verleben können.

 

Ihr
H. P. Schons
Präsident