Aktueller Stand des beA-Kartentausches

Diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit ihrer alten Karten im beA-System hinterlegt hatten, mussten sich ab dem 08.09.2022 an den beA-Anwendersupport wenden und dort um Rücksetzung ihrer Postfächer bitten. Dies hat wie erwartet den beA-Anwendersupport erheblich belastet, sodass zwischenzeitlich die telefonische Erreichbarkeit nicht mehr zuverlässig gegeben war und Tickets nicht in der gewohnten Schnelligkeit beantwortet werden konnten.

Der Höchststand der zurückzusetzenden Postfächer war Anfang dieser Woche erreicht. Durch den erheblichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des beA-Anwendersupports, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BRAK bei der Rücksetzung der Postfächer unterstützt wurden, konnte das Ticketvolumen bis gestern auf die Hälfte reduziert werden. Wenn keine unvorhergesehenen Probleme auftreten, geht die BRAK davon aus, dass Ende dieser Woche das übliche Niveau erreicht werden kann. Dies bedeutet, dass der beA-Anwendersupport dann hoffentlich in der kommenden Woche wieder wie gewohnt telefonisch erreichbar ist und auch die Tickets in der üblichen Zeit bearbeitet werden.

Laut der BRAK ist in den letzten Tagen aufgefallen, dass einige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zwar ihre neuen beA-Karten im Postfach hinterlegt, diese jedoch noch nicht vollständig berechtigt hatten. Dies ist nunmehr nach Ablauf der Gültigkeit der alten Karte leider nicht mehr möglich, sodass die Postfächer durch den beA-Anwendersupport zurückgesetzt werden müssen. Nach ersten Prüfungen dürften rund 5.000 Karten und damit Postfächer betroffen sein. Das Fehlerbild, das sich in diesen Fällen zeigt, ist, dass die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich zwar an ihrem beA anmelden können, Nachrichten aber nicht geöffnet, erstellt und versandt werden können.

Sollten diese Fehler bei Ihnen auftreten, wenden Sie sich bitte an den beA-Anwendersupport unter der E-Mail-Adresse . Die E-Mail muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Die SAFE-ID des betroffenen Postfaches,
  • den vollen Namen, eine Rufnummer und ein Zeitfenster, in dem der Postfachinhaber persönlich für Rückfragen gut telefonisch erreichbar ist und
  • den Hinweis, ob der Postfachinhaber die Antwort auf seine Sicherheitsfrage kennt, die bei der Erstregistrierung vergeben wurde (die Antwort selbst soll der Postfachinhaber bitte niemals per E-Mail übermitteln).