Änderungen der BORA und FAO treten am 1.6.23 in Kraft

Nachdem das BMJ durch die Staatssekretärin Dr. Angelika Schlunck mit Schreiben vom 23.02.2023 keine Bedenken geltend gemacht hat, können die Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 am 01.06.2023 in Kraft treten.

Durch die Beschlüsse werden die BORA und die FAO in einer gendergerechten Sprache gefasst. Außerdem werden die Regelungen zum Sammelanderkonto in § 4 BORA an die Anforderungen der Geldwäscheprävention angepasst. Die weiteren Änderungen betreffen insbesondere sprachliche Anpassungen und Anpassungen bei Verweisungen, die durch die große BRAO-Reform notwendig geworden sind.

Die vollständigen Beschlüsse der Satzungsversammlung finden Sie hier: https://lnkd.in/eSD_TFnk