28.01.2026
Abschaffung der Zahlung mittels Gerichtskostenstemplern
In Nordrhein-Westfalen wird die Zahlung mittels Gerichtskostenstemplern abgeschafft. Dies hat das Justizministerium des Landes NRW in einer Allgemeinen Verfügung vom 8.01.2026 angeordnet. Das Freistempeln ist nach dieser Verfügung nur noch bis zum 30.6.2026 unter den in 1.1. und 1.2. in der Verfügung genannten Voraussetzungen zulässig. Zahlungen mit Gerichtskostenstemplern anderer Bundesländer sind bereits ab dem 1.1.2026 nicht mehr möglich. Ab Februar 2026 darf eine Genehmigung zur Verwendung von Gerichtskostenstemplern nicht mehr erteilt werden. Die Allgemeine Verfügung vom 8.1.2026 finden Sie hier.
