Einführung der E-Akte am LG Düsseldorf

Am 03.02.2020 beginnen sieben Kammern des Landgerichts Düsseldorf die Arbeit mit der elektronischen Akte. Dies betrifft die Kapitalanlagekammern (8., 10. und 13. Zivilkammer), eine Baukammer (7. Zivilkammer), die Kammer für Erbsachen (1. Zivilkammer) sowie die Berufungszivilkammer für Wohnungseigentumsrecht (19. Zivilkammer) und die allgemeine Berufungszivilkammer (20. Zivilkammer). In diesen Kammern werden ab dem vorgenannten Zeitpunkt eingehende Verfahren nicht mehr in Papier geführt, sondern nur noch elektronisch. Wenn also eine Klage in Papierform bei Gericht eingeht, wird sie gescannt und nur noch in elektronischer Form zur E-Akte genommen. Das LG Düsseldorf weist darauf hin, dass es deshalb einfacher und schneller ist, wenn Schriftstücke der Rechtsanwälte von ihnen direkt digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) beim Landgericht Düsseldorf eingereicht werden. Die Verfahren, die vor dem 03.02.2020 anhängig geworden sind, werden bis auf weiteres als Papierakten weitergeführt.

Die weiteren Zivilkammern und Kammern für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf werden im Laufe des Jahres 2020 auf die elektronische Aktenführung umgestellt.