Wiederaufnahme des Sitzungsbetriebs der Gerichte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits zugesagt, möchte ich hiermit über das Ergebnis des Gesprächs informieren, dass ich in Begleitung von Herrn Kollegen Segbers vom Düsseldorfer Anwaltverein mit dem Präsidium des Oberlandesgerichts Düsseldorf geführt habe. Anwesend waren auch der Präsident des Landgerichts Düsseldorf und die Präsidentin des Amtsgerichts Düsseldorf.

Die folgende Information darf ich ergänzend mit einem dringenden Appell an Sie liebe Kolleginnen und Kollegen verbinden.

Zunächst einmal kann mitgeteilt werden, dass der Justizbetrieb mit Wirkung zum 04.05.2020 wiederaufgenommen wird, allerdings unter Berücksichtigung der empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen. Hierzu gehört es, dass darum gebeten wird, dass zumindest in den Gerichtsfluren, aber auch bei Besprechungen in einem Einzelzimmer (kein Sitzungssaal) mit einzelnen weiteren Personen eine Gesichtsmaske getragen wird. In den eigentlichen Sitzungssälen werden Voraussetzungen geschaffen, die das Tragen von Masken erübrigt. Der empfohlene Sicherheitsabstand soll gewährleistet werden, was allerdings eine gewisse Flexibilität bei der Verteilung und Nutzung der Gerichtssäle voraussetzt. Dies hat ferner zur Folge, dass sich die Justiz entschlossen hat, den Sitzungsdienst an allen Wochentagen von 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends zu gewährleisten.

Die bisher allerorten anzutreffende Zurückhaltung, an einem Montag zu terminieren, soll bis auf Weiteres aufgegeben werden. Sollte es gleichwohl aufgrund der laufenden Fälle zu Engpässen kommen, ist auch vorgesehen, ausnahmsweise samstags zu terminieren.

Erfreulicherweise scheint die Richterschaft und auch das Personal an den Gerichten bereit zu sein, diese neuen Öffnungs- und Sitzungszeiten zu akzeptieren. Nach diesseitiger Auffassung sollte es dann auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Anwaltschaft hier mitzieht.

Hinsichtlich der Belegung der Sitzungssäle ist zu beachten, dass aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen dort möglichst nicht nur Sitzungen im eigentlichen Sinne stattfinden, sondern auch Anhörungen, etwa in Betreuungsverfahren.

Darüber hinaus werden die Gerichte nochmals den bisher aus unbekannten Gründen leider nicht so sonderlich erfolgreichen Versuch unternehmen, von der Möglichkeit des schriftlichen Verfahrens – wenn irgend möglich – Gebrauch zu machen.

Parallel hierzu sollen in jedem Fall alle Möglichkeiten genutzt werden, die Verfahren zu fördern und einem zeitnahen Ende zuzuführen, sei es durch die Abfassung von Beweisbeschlüssen, durch die Erteilung von Hinweisen oder die Beauftragung von Sachverständigen mit der Erstellung von Gutachten.

Auch die Möglichkeit, Gerichtsverhandlungen per Video durchzuführen, soll intensiviert werden, wenngleich die Geräte derzeit nur in einigen Gerichten und dann auch nur in einzelnen wenigen Gerichtssälen hierfür zur Verfügung stehen.

Nach wie vor soll zum Zwecke des Infektionsschutzes die Anwesenheit im Dienstgebäude entzerrt werden. Je weniger Menschen sich in den Dienstgebäuden begegnen, desto geringer ist die Gefahr einer Infektionsübertragung aufgrund von Kontakten. Auch dies wird bei der Terminierung von mündlichen Verhandlungen oder Anhörungen berücksichtigt werden müssen.

Es hat mich sehr gefreut, dass die Justiz den Überlegungen des Justizministers und der OLG-Präsidenten und der Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte folgend, offenbar breite Zustimmung zu den zum Teil doch recht einschneidenden Veränderungen zu erkennen gegeben hat. Gleichwohl haben Herr Kollege Segbers und ich zum Ausdruck gebracht, dass das eine oder andere noch verbesserungswürdig wäre. Insbesondere werden im Pflichtverteidigerbereich und im PKH/VKH-Bereich die Gebührenforderungen der beteiligten Rechtsanwälte recht unterschiedlich behandelt.

Während in einigen Landgerichts-Bezirken Kostenrechnungen und Kostenfestsetzungsanträge deutlich schneller bearbeitet und erledigt werden als vor der Corona-Krise – dies gilt auch für Vorschussanforderungen – hakt es anderenorts hier und da noch.

Die Anwaltschaft hofft sehr, dass in unserem OLG-Bezirk flächendeckend ein Verständnis dafür entwickelt werden kann, dass viele Kanzleien auf laufende Einnahmen aus diesem Bereich angewiesen sind und bereits jetzt deutliche Einnahmeausfälle dadurch zu verzeichnen sind, dass ja viele Termine aufgehoben wurden bzw. aufgehoben werden mussten.

Dies bringt mich nun zu dem angekündigten Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei der Initiative und dem geschilderten Engagement der Justiz kann, sollte und darf die Anwaltschaft nicht zurückstehen. Insoweit hat es mich sehr gewundert, dass berichtet wurde, die Angebote von Gerichten, in schriftliche Verfahren überzugehen, seien sehr häufig von den Prozessbevollmächtigten abgelehnt worden.

Dies ist für mich in vielerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar:

Es sollte im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten, insbesondere aber im Interesse unserer Mandanten liegen, wenn Prozesse zeitnah einem Ende zugeführt werden. Dabei spreche ich nicht nur von dem Interesse der Klagepartei, die einen Anspruch hat auf baldige Titulierung einer berechtigten Forderung, sondern auch von den Beklagtenparteien, die ihrerseits durch lange Verfahrenslaufzeiten im Falle des Unterliegens mit erheblichen Zinsbelastungen rechnen müssen.

Und auch die Beklagtenpartei hat in der Regel ein Interesse daran, Rechtssicherheit und Rechtsklarheit möglichst schnell zu bekommen und dies geschieht nun einmal durch eine schnelle Verfahrensbeendigung, sei es durch Vergleich, durch ein angreifbares oder auch durch ein rechtskräftiges Urteil.

Als Gebührenrechtler sei mir nochmals der nachdrückliche Hinweis gestattet, dass auch bei einem Verzicht auf die mündliche Verhandlung und bei der Überleitung ins schriftliche Verfahren Terminsgebühren generiert werden, unabhängig davon, ob das Verfahren durch ein Urteil oder durch einen Vergleich beendet wird.

Auch bei einer honorarorientierten Betrachtung gibt es also keinerlei Gründe, richterlichen Angeboten auf ein schriftliches Verfahren entgegenzutreten.

Der Zivilprozess ist bekanntlich geprägt vom Austausch von Schriftsätzen (wer schreibt, der bleibt), und dass die ausgeschriebenen Rechtsfragen durch ein flammendes Plädoyer in der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess zu einem überraschend anderen Ergebnis zugeführt werden, dürfte eher marginal vorkommen und kann demgemäß weitestgehend vernachlässigt werden.

Im Übrigen ist die Durchführung des schriftlichen Verfahrens begleitet von richterlichen Hinweisen und der Möglichkeit, bis zu einem gewissen Zeitpunkt noch Schriftsätze einzureichen, in denen man die eigene Rechtsauffassung und berücksichtigungswürdige Tatsachen ja noch vortragen kann.

Dort, wo mündliche Verhandlungen angeboten werden, sollte ebenfalls Flexibilität gezeigt werden, auch wenn der Termin am Nachmittag oder am frühen Abend stattfinden soll.

Es sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Termine mit dem Gericht und der Gegenpartei telefonisch abzustimmen. Insoweit ist es mir unbegreiflich, wenn seitens der Richterschaft berichtet wird, entsprechende Anrufe von Richtern würden ignoriert bzw. zugesagte Rückrufe der Kanzleien fänden nicht statt.

Dies mögen Einzelfälle sein, vielleicht ist die derzeitige Situation aber Anlass genug, auch in diesen Einzelfällen über ein anderes Verhalten nachzudenken. Bitte sehen Sie es mir nach, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn dem einen oder anderen dieser dringliche Appell belehrend oder gar unangemessen vorkommt.

Mir geht es darum, das Ansehen der Anwaltschaft zu stärken, indem wir alle verdeutlichen, dass uns die Interessen unserer Mandanten an einer schnellen Verfahrensbeendigung am Herzen liegen und dass wir als Organ der Rechtspflege und unverzichtbarer Teil der Justiz ein deutliches Zeichen setzen, indem wir engagiert die Wiederaufnahme des Justizbetriebes mit allen Mitteln unterstützen.

Was die Terminierungen angeht, so darf noch mitgeteilt werden, dass der Präsident des OLG Düsseldorf sich gegenüber dem Ministerium der Justiz auch für einen flächendeckenden Rollout des Terminsvereinbarungstools einsetzen will, das bereits erfolgreich am Amtsgericht Köln pilotiert worden ist.

Schließlich darf noch um Verständnis dafür gebeten werden, dass zur Kontaktpersonenverfolgung Namen und Adressen von Gerichtsbesuchern erfasst werden, wobei die Erfassung allerdings nicht mehr an den Eingängen – auch hier zwecks Entzerrung – sondern im Sitzungssaal oder an den Stellen, an denen die Vorsprache erfolgt, vorgenommen wird.

Gerne würde ich mit dem Satz schließen: „Wir schaffen das!“ Angesichts der Belastung dieser Äußerung, formuliere ich lieber:

Wenn wir alle an einem Strang ziehen, müssten wir es eigentlich schaffen!

Und damit verbleibe ich für heute mit besten Grüßen

Ihr

 

H.P. Schons

Präsident

 

Bleiben Sie gesund!



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